Wunderbare Mietwohnung

in zentralen Lage in Leibnitz …!

Übersicht
Objektnummer:
88907131
Objektart:
Mietwohnung
Typ:
Neubau
Adresse:
Kaspar-Harb-Gasse ,
8430 Leibnitz
Grösse
Wohnfläche:
78,41 m²
Zimmer:
3
Keller:
vorhanden
Loggia:
vorhanden
Garagenplätze:
1
Ausstattung
Heizung:
ZH, Fernwärme
Mobiliar:
Küche möbliert
Lift:
vorhanden
Beziehbar ab:
01.10.2026
Preis
informationen
Gesamtmiete: € 1.029,51inkl. BK, HK, Küchen- u. Satellitenmiete & MwSt.
HMZ:
€ 526,13
Betriebsk.:
€ 280,39
Heizkosten:
€ 69,60
Sonst. Kosten:
€ 153,39
Provision:
provisionsfrei
Kaution:
3 BMM
Ihre zukünftige Immobilie im Überblick

Diese Mietwohnung befindet sich direkt im Zentrum der Bezirkshauptstadt Leibnitz.

Alles, was man im Alltag benötigt, liegt direkt in der Umgebung:
Verschiedene Schulen (Volksschule, Neue Mittelschule, Polytechnische Schule, Gymnasium, Realgymnasium etc.), sowie Banken, Ärzte, Apotheke, Cafés, Restaurants, Lebensmittelgeschäfte, Bahnhof etc.

Dank der ausgezeichneten Lage steht auch einer ausgiebigen Shoppingtour nichts mehr im Wege, da zum Beispiel das Einkaufszentrum Weinland nur ungefähr 2 Autominuten entfernt ist.

Aufgrund der Nähe zur Autobahnauffahrt A9 ist das Zentrum der Landeshauptstadt Graz in ca. 30 Minuten erreichbar.

Leibnitz bietet auch ein umfangreiches Freizeitangebot, wie ein Schwimmbad mit Sportanlage, Minigolfanlage, einen Eislaufplatz in der Wintersaison und vieles mehr.
Auch zahlreiche Rad- und Wanderwege mit Einkehrmöglichkeiten befinden sich in dieser Region.

Die hier angebotene Mietwohnung liegt im 2. Stock, erstreckt sich über eine Wohnfläche von ca. 78,41 m² und verfügt über folgende Raumaufteilung:

– Vorraum
– Bad
– WC
– Küche mit Wohn- und Essbereich
– 2 Schlafzimmer
– Terrasse (ca. 9,79 m²)
– Loggia (1,75 m²)

Beheizt wird die Anlage mittels Fernwärme (Fußbodenheizung).

Im Gesamtmietpreis von € 1.029,51 sind die Betriebskosten, Heizkosten, Küchenmiete, Sat-Miete, Kellerabteil, Tiefgaragenplatz, Lift & MwSt. bereits inkludiert.

Da es sich bei diesem Objekt um eine „Umfassende Sanierung“ handelt, sind die Mieter verpflichtet, hier Hauptwohnsitz zu melden.
Weiters darf das jährliche Familieneinkommen bei einer Person € 49.600,- nicht überschreiten.
Dieser Betrag erhöht sich für die zweite im Haushalt lebende nahe stehende Person um 50%, für jede weitere Person um € 6.570,-.

Ihre Ansprechpartnerin Karin Edelsbrunner
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